Umfassende Instruktion/Ausbildung der Bediener

Schritt 4 von 5

Schulung der Bediener

Als Händler können sie einen wichtigen Beitrag zur sicheren Bedienung von Maschinen leisten, indem sie sicherstellen, dass die Maschinenbediener  umfassend in der korrekten Bedienung – in allen Betriebsarten, inkl. Instandhaltung – geschult werden.

Zur Instruktion gehören Information und Anleitung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung der Maschine, z.B. über:

  • Verwendungsbedingungen
  • absehbare Störfälle bei der Arbeit
  • absehbare Gefahren bei der Arbeit
  • auszuführende Kontrollen an den Schutzeinrichtungen
  • Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)

Die durchgeführte Instruktion sollte dokumentiert werden. Aus dieser Dokumentation soll mindestens ersichtlich sein: Wer, von wem, wann und worüber instruiert worden ist.

Weiterführende Informationen:
Infobroschüre der Suva: “Ausbildung und Instruktion im Betrieb – Grundlage für sicheres Arbeiten”

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