Inverkehrbringen von sicherheitskonformen Maschinen

Schritt 1 von 5

Konformitätserklärung gemäss Europäischer Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL)

Haben Sie vom Hersteller der Maschine eine Konformitätserklärung zur Weitergabe an Ihren Kunden erhalten? 

Folgende Angaben müssen auf der Konformitätserklärung ersichtlich sein:

–        Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers 
–        Name und vollständige Anschrift der für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen zuständigen Person
–        Beschreibung und Identifizierung der Maschine (Bezeichnung, Modell, Typ, Seriennummer, etc.) 
–        Bestätigung, mit welcher ausdrücklich erklärt wird, dass die Maschine den Bestimmungen der MRL und evtl. weiteren Richtlinien entspricht 
–        gegebenenfalls: Name, Anschrift und Kennnummer der Stelle welche die Baumusterprüfung durchgeführt hat 
–        Ort und Datum der Erklärung
–        Angaben zur Person welche bevollmächtigt ist die Erklärung auszustellen und zu unterschreiben 
–         

Bedienungs- und Wartungsanleitung

Liegt eine umfassende Bedienungs- und Wartungsanleitung zur Weitergabe an Ihren Kunden vor?
Enthält die Bedienungs-und Wartungsanleitung Hinweise zur sicheren Verwendung der Maschine?
Ist die Bedienungs- und Wartungsanleitung in der Amtssprache des Käufers abgefasst? 

Offensichtliche Mängel

Haben Sie überprüft, ob die von Ihnen in Verkehr zu bringende Maschine keine offensichtlichen Mängel hat (z.B. Schutzeinrichtungen nicht angebracht, nicht gesicherte Gefahrenstellen, fehlende Kennzeichnung)? 

Ergibt Ihre Prüfung, dass die Maschine offensichtliche Mängel hat, sind diese vor dem Inverkehrbringen zu beheben!
Bei Unklarheiten ist Auskunft beim Hersteller einzuholen.
Ist diese Auskunft nicht ausreichend oder nicht nachvollziehbar, so ist evtl. ein Fachspezialist beizuziehen. 

Anmerkung:
Überprüfen Sie, ob die Sicherheitseinrichtungen an den von Ihnen verkauften Maschinen nicht auf einfache Weise umgangen werden können.
[Einfache Weise = z.B. mit leicht verfügbarem Werkzeug, Klebeband, Kabelbinder, etc., siehe dazu auch die Norm EN 1088+A2]
Stellen Sie sicher, dass Sicherheitseinrichtungen (z.B. die Betätiger der Überwachungsschalter) dauerhaft an der Maschine befestigt sind. 


Mögliche Lösungsansätze zur dauerhaften Befestigung der Betätiger sind: 
Einwegschrauben, Nietbefestigung, Innensechskant ausbohren, Kugel in den Innensechskant einschlagen, Verschweissen, …

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