Prämienrelevant: Maßnahmen gegen Manipulation von Schutzeinrichtungen

Das neue Prämienverfahren der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN, Deutschland) ist zum Jahresbeginn 2014 angelaufen.
Vorbildlicher betrieblicher Arbeitsschutz soll sich künftig noch mehr für die bei der BGN versicherten Unternehmen lohnen. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Vermeidung von Manipulationen von Schutzeinrichtungen.

Um eine Prämie zu erreichen, muss das betreffende Unternehmen einen Großteil der in verschiedenen branchenbezogenen Fragebögen genannten Maßnahmen erfüllen. Jede umgesetzte Maßnahme bringt Punkte. Werden 80 Prozent der Maximalpunktzahl erreicht, zahlt die BGN 25 Euro Prämie je Beschäftigten (Beschäftigter= Vollbeschäftige/Versicherte mit jeweils 1600 Arbeitsstunden/Jahr) aus. Maximal werden 100000 Euro ausgezahlt.

Informationen zum Prämienverfahren: www.bgn.de, shortlink 1386 >>