Tödlicher Unfall an einer Becherfüll- und Verschließmaschine

Am Greiferkopf des Bechereinpackers trat während der Nachtschicht eine Störung auf, wodurch die gefüllten Puddingbecher schief in die Kartontrays eingesetzt wurden. Der Maschinenführer informierte einen Schlosser aus der Werkstatt. Um die Ursache der Störung herauszufinden, öffnete der Schlosser eine seitliche Schutzverkleidung der Maschine. Den zur Schutzverkleidung gehörenden Positionsschalter überbrückte er mit einem Gegenstück. Dann ließ er die Maschine wieder starten und nahm Einstell- und Abschmierarbeiten vor. Die Maschine lief nun störungsfrei. Der Schlosser ging zurück in die Werkstatt, ließ aber seinen Werkzeugwagen vor Ort, da er mit einer erneuten Störung rechnete. Die Schutzverkleidung blieb bei überbrücktem Positionsschalter geöffnet.

Kurze Zeit später kam der Schlosser mit einem Schlossermeister vor Ort. Gemeinsam beobachteten sie die Maschine. Als sie meinten, die Störungsursache erkannt zu haben, holte der Schlosser das für die Reparatur benötigte Werkzeug aus seinem Werkzeugwagen. Als er zurückkam, fand er den Schlossermeister bei geöffneter Schutzverkleidung in die Maschine hineingebeugt. Sein Kopf war in der Maschine eingeklemmt und wurde vom Greiferkopf an den Rahmen des Maschinengehäuses gequetscht. Ob die Maschine lief (getaktete Bewegung) oder versehentlich von der gegenüberliegenden Seite am Bedientableau eingeschaltet wurde, während der Schlossermeister sich in den Gefahrenbereich beugte, konnte nicht mehr geklärt werden. Nach diesem Unfall erlitten sechs Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Unfalls anwesend waren, eine posttraumatische Belastungsstörung.

Unfallursache

Um bei laufender Maschine eine Störungsbeseitigung zu ermöglichen, war der Positionsschalter überbrückt worden und damit der Zugang zur Gefahrstelle möglich.

Falls Arbeiten bei geöffneten Schutzeinrichtungen zwingend erforderlich sind, z. B. zur Störungssuche und -beseitigung, dann müssen geeignete Ersatzmaßnahmen wie z. B. ein Tippbetrieb mit Zustimmungsschalter ergriffen werden.