Neue Betriebssicherheitsverordnung in Deutschland ab 01.06.2015 in Kraft

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung tritt am 01.06.2015 in Deutschland in Kraft. Arbeitgeber werden u.a. verpflichtet, Maßnahmen gegen Manipulationen zu treffen.

Die deutsche Betriebssicherheitsverordnung hat das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Hierzu werden Anforderungen an die Auswahl der Arbeitsmittel, die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie an die Qualifikation und die Unterweisung der Beschäftigten gestellt.

In ihrer Neufassung berücksichtigt die Betriebssicherheitsverordnung auch die Unfallschwerpunkte Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Manipulationen.

In diesem Zuasmmenhang wird gefordert: „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen und zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden. …“ (BetrSichV §6, Abs.2)

Der Link zum Verordnungstext (nur in deutsch verfügbar) ist hier.