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Neue Ausgabe: EN ISO 14119 verpflichtet zu Maßnahmen gegen Manipulation

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Die internationale Norm EN ISO 14119 „Sicherheit von Maschinen – Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen“ richtet sich an die Hersteller von Maschinen und enthält Vorgaben zur Positionsüberwachung von Schutztüren, Schutzklappen usw. Beim Öffnen dieser Schutzeinrichtungen werden üblicherweise gefahrbringende Bewegungen gestoppt oder der weitere Betrieb ist nur mit begrenzten Geschwindigkeiten und im Tippbetrieb möglich. Wenn jedoch der Maschinenbediener z. B. durch ein häufig notwendiges Öffnen einer Schutztür bei der Arbeit behindert wird, ist die Verführung zur Manipulation groß. Der Maschinenhersteller wird daher in der neuen Ausgabe der EN ISO 14119 verpflichtet, den Manipulationsanreiz von Schutzeinrichtungen zu ermitteln und ggf. das Bedien- und Schutzkonzept der Maschine zu verbessern.


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Beispiele zur Vermeidung von Manipulation

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Information zur Vermeidung von Manipulation durch geeignete Betriebsarten und ausreichende Sicht auf den Prozess herausgegeben.

Link zum Informationsblatt-Download


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Prämienrelevant: Maßnahmen gegen Manipulation von Schutzeinrichtungen

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Das neue Prämienverfahren der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN, Deutschland) ist zum Jahresbeginn 2014 angelaufen.
Vorbildlicher betrieblicher Arbeitsschutz soll sich künftig noch mehr für die bei der BGN versicherten Unternehmen lohnen. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Vermeidung von Manipulationen von Schutzeinrichtungen.

Um eine Prämie zu erreichen, muss das betreffende Unternehmen einen Großteil der in verschiedenen branchenbezogenen Fragebögen genannten Maßnahmen erfüllen. Jede umgesetzte Maßnahme bringt Punkte. Werden 80 Prozent der Maximalpunktzahl erreicht, zahlt die BGN 25 Euro Prämie je Beschäftigten (Beschäftigter= Vollbeschäftige/Versicherte mit jeweils 1600 Arbeitsstunden/Jahr) aus. Maximal werden 100000 Euro ausgezahlt.

Informationen zum Prämienverfahren: www.bgn.de, shortlink 1386 >>


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Kongress in Italien zum Thema Manipulation von Schutzeinrichtungen

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Am 3. und 4.12.2013 fand in Mailand ein Seminar der italienischen gesetzlichen Unfallversicherung INAIL, der IVSS und der Verbände ASSOLOMBARDA und FEDERMACCHINE statt. In Fachvorträgen wurde das Thema Manipulation von Schutzeinrichtungen beleuchtet.

Link zum Programm-Download (in italienischer Sprache)


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Tödlicher Arbeitsunfall aufgrund manipulierter Sicherheitslichtschranke

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Ein 19-jähriger Auszubildender hat an einer Maschine zur Glasbearbeitung
einen tödlichen Arbeitsunfall erlitten. An der Maschine war seit langem
eine Sicherheitslichtschranke demontiert worden.
Da die Manipulation nach Ansicht des Gerichts den Geschäftsführern bekannt
war, wurden sie vom Landgericht Osnabrück wegen fahrlässiger Tötung zu
einer Bewährungsstrafe und einer Geldauflage verurteilt.


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