Umsetzung

Schritt 4 von 5

Umsetzung der festgelegten Maßnahmen

Ein Sicherheitskonzept bedarf neben der technisch korrekten Ausführung auch der Akzeptanz der an den Maschinen arbeitenden Personen. Es bietet sich daher an, rechtzeitig vor dem Beginn der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen diesen Personenkreis zu informieren. Gegenstand der Information sollte sein:

  • Welche Maschine/Prozess ist von der Veränderung betroffen?
  • Welche Personen sind von der Veränderung betroffen?
  • Welche Maßnahmen werden durchgeführt?
  • Ergeben sich für die Dauer der Maßnahmen Änderungen gegenüber dem sonst üblichen Arbeitsablauf?
  • In welchem Zeitraum werden die Maßnahmen durchgeführt?
  • Wer ist Ansprechpartner im Zusammenhang mit dieser Maßnahmen?


In Bezug auf die Umsetzung selbst ist die Klärung folgender Fragen notwendig:

  • Wer ist der Verantwortliche für die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen?
  • Besitzt der Verantwortliche neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation auch die notwendigen Entscheidungsbefugnisse?
  • Liegt für die durchzuführende Maßnahme eine abgeschlossene Risikobeurteilung vor?
  • Liegt für die durchzuführende Maßnahme eine vollständige Dokumentation vor (z.B. technische Zeichnungen, Schaltpläne, statische Berechnungen, Stückliste,…)?
  • Liegt eine Freigabe für die durchzuführende Maßnahme vor?
  • Welche arbeitsorganisatorischen Festlegungen sind zu treffen?
  • Wer führt die Unterweisung der Beschäftigten im Hinblick auf die (nach Abschluss der Maßnahme) veränderten Gegebenheiten durch?
  • Sind Abstimmungen mit benachbarten Arbeitsbereichen notwendig?
  • Hat die Durchführung der beabsichtigten Maßnahme Einfluss auf bestehende Wechselwirkungen zwischen vorhandenen Arbeitsmitteln?
  • Wer dokumentiert den erfolgten Abschluss der Maßnahme?
  • Wer ist über den Abschluss der Maßnahme zu informieren?

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