Schritt 4 von 5
Schulung der Bediener
Als Händler können sie einen wichtigen Beitrag zur sicheren Bedienung von Maschinen leisten, indem sie sicherstellen, dass die Maschinenbediener umfassend in der korrekten Bedienung – in allen Betriebsarten, inkl. Instandhaltung – geschult werden.
Zur Instruktion gehören Information und Anleitung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung der Maschine, z.B. über:
- Verwendungsbedingungen
- absehbare Störfälle bei der Arbeit
- absehbare Gefahren bei der Arbeit
- auszuführende Kontrollen an den Schutzeinrichtungen
- Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)
Die durchgeführte Instruktion sollte dokumentiert werden. Aus dieser Dokumentation soll mindestens ersichtlich sein: Wer, von wem, wann und worüber instruiert worden ist.
Weiterführende Informationen:
Infobroschüre der Suva: “Ausbildung und Instruktion im Betrieb – Grundlage für sicheres Arbeiten”