Oberarmbruch an einer Teigteilmaschine

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Oberarmbruch an einer Teigteilmaschine

Category : Allgemein

Die Mitarbeiterin einer Bäckerei wollte eine Störung in der Teigteilmaschine beheben. Dazu ging sie in den engen, ca. 50 cm breiten Bereich hinter der Maschine hinein, um die Seitenverkleidung (Tür) zu öffnen. Während die Mitarbeiterin in gebückter Haltung in der Maschine hantierte, betätigte ein Kollege an der Vorderseite der Maschine den Einschalter. Er hatte offensichtlich weder die Störung noch seine Kollegin hinter der Maschine bemerkt. Die Frau wurde von Maschinenteilen erfasst und erlitt einen Oberarmbruch.

Unfallursache

Der zur Tür gehörende Positionsschalter war nicht mehr vorhanden. Deshalb konnte die Maschine auch bei geöffneter Schutzeinrichtung (Seitentür) anlaufen. Außerdem waren die Mitarbeiter nicht in der Störungsbehandlung und zur Überprüfung der Schutzeinrichtungen unterwiesen.

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