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|Praxishilfen|

Manipulationsanreiz bestimmen

Entsteht durch die Manipulation einer Schutzeinrichtung für den Bediener bei der Durchführung seiner aktuellen Tätigkeit ein Vorteil – etwa durch Erleichterung seiner Arbeit –, stellt dies einen Anreiz dar, die Schutzeinrichtung durch Manipulation zu umgehen. Deshalb müssen Hersteller in der Risikobeurteilung, Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung die Anreize zur Manipulation ermitteln.

Als Hilfestellung hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV ein einfaches Verfahren entwickelt, mit dem Anreize zur Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen ermittelt und eingestuft werden können. Das Verfahren kann mithilfe eines vorbereiteten Excel-Sheets (mit Anleitung) durchgeführt werden.

Alternativ ist das Verfahren auch als Web App verfügbar: masem.ifa.dguv.de

Das Verfahren des IFA findet sich auch im informativen Anhang H der Norm DIN EN ISO 14119 für Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen.
In den im deutschen Rechtsraum für Betreiber geltenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1151 – Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel findet sich das Verfahren in Anlage 6.

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