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|Betreiber|

Umgang mit Manipulation im Betrieb

Sofortmaßnahmen

Haben Sie festgestellt, dass in Ihrem Betrieb eine Maschine manipuliert wird oder wurde, muss gehandelt werden. Als Sofortmaßnahme ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Maschine wieder in Ihren Ursprungszustand zu versetzen. Ist dies nicht sofort möglich, ist die Maschine als nicht sicher zu kennzeichnen und die Sicherheit bis zum Zeitpunkt der Umsetzung durch begleitende Maßnahmen zu gewährleisten.

In der Regel ist die Wiederherstellung des Ursprungszustandes der Maschine jedoch nur eine vorübergehende Lösung. Um eine Manipulation der Maschine auch langfristig zu verhindern, müssen die Ursachen der Manipulation analysiert und behoben werden.

Das folgende Vorgehen können Sie auch anwenden, wenn an einer Maschine ein erhöhter Manipulationsanreiz festgestellt wurde, eine Manipulation also vorhersehbar ist.

Situationsbeschreibung

Zunächst ist die vorgefundene Situation zu dokumentieren. Es ist festzuhalten,…

  • … an welcher Maschine …
  • … in welcher Betriebsart …
  • … welche Schutzeinrichtung (z.B. Schutztürschalter) …
  • … für welche Tätigkeit (z.B. Störungssuche) …
  • … auf welchem Wege (z.B. durch Ersatzbetätiger, Kontaktüberbrückung) …
  • … durch welchen Verursacher (z.B. Instandhalter) …

manipuliert wurde. Die Angaben benötigen Sie für die Suche nach den Ursachen der Manipulation. Zudem kann festgestellt werden, ob ein Manipulationsanreiz auch an anderen Maschinen mit ähnlichen Voraussetzungen besteht.

Konstruktive Gesprächsführung

Im nächsten Schritt sind die Ursachen der Manipulation festzustellen und zu analysieren. Wie auch in anderen Situationen, in denen der Manipulationsanreiz einer Maschine evaluiert wird, sind hier sowohl Personen miteinzubeziehen, die mit der Maschine vertraut als auch solche, die mit der betrieblichen Sicherheit beauftragt sind. Dies sind im Einzelnen:

  • Verursacher der Manipulation
  • Bediener, Einrichter und Instandhalter
  • Sicherheitsfachkraft
  • Verantwortliche Führungskraft

Für einen konstruktiven Gesprächsverlauf ist eine lösungsorientierte und vorwurfsfreie Gesprächsumgebung sehr wichtig. Denn dass Schutzeinrichtungen manipuliert werden, geschieht in der der Regel nicht aus bösem Willen oder Risikofreude der Mitarbeitenden. Vielmehr möchten sie dem Unternehmen zu helfen, indem sie versuchen Prozesse zu beschleunigen oder Ausfallzeiten zu minimieren.

Nichtwissen als Ursache

Personen, die Manipulationen durchführen oder bewusst an einer manipulierten Maschine arbeiten, sind sich häufig nicht über die hierbei entstehenden Gefahren bewusst. Ein mangelndes Risikobewusstsein oder Nichtwissen um den korrekten Umgang mit der Maschine sind eindeutige Zeichen dafür, dass die Bedienperson nicht ausreichend über die Bedienung und die Sicherheit der Maschine unterwiesen wurde. Dies ist ein Thema der Mitarbeiterführung und -schulung. Wie Sie der Manipulationen von Schutzeinrichtungen durch angemessene organisatorische Maßnahmen entgegenwirken, erfahren Sie in den Abschnitten Unterweisung der Mitarbeitenden, Betrieb und Organisation sowie Führungsverantwortung.

Grundlegende Fragen

Vor der Suche nach dem Anreiz, der zu der Manipulation geführt hat, beantworten Sie zunächst folgende Fragen:

  • Ist die Durchführung der Tätigkeit, für die die Schutzeinrichtung manipuliert wurde, in der gewählten Betriebsart vorgesehen?

    Informationen zu Betriebsarten und vorgesehenen Tätigkeiten finden Sie im Benutzerhandbuch des Herstellers. Ist dieses vollständig, so sollten darin für jede Betriebsart die hierfür vorgesehenen Tätigkeiten beschrieben sein.

    Falls für die Tätigkeit eine andere Betriebsart vorgesehen ist, ist zu hinterfragen, warum diese nicht genutzt wurde. Gründe hierfür können in einer nicht ausreichenden Qualifizierung der verursachenden Person für die Tätigkeit liegen.

    Falls die Tätigkeit auch in keiner anderen Betriebsart vorgesehen ist, ist das Schutzkonzept der Maschine offenbar unvollständig und nicht für die Tätigkeit ausgelegt. Nehmen Sie mit dem Hersteller der Maschine Kontakt auf, um mit ihm das Problem zu besprechen und das Schutzkonzept der Maschine anzupassen.

  • Ist die Durchführung der Tätigkeit an der Maschine ohne Manipulation einer Schutzeinrichtung durchführbar?

    Falls die Frage verneint werden muss, ist das Schutzkonzept der Maschine unvollständig. Nehmen Sie mit dem Hersteller der Maschine Kontakt auf, um mit ihm das Problem zu besprechen und das Schutzkonzept der Maschine anzupassen.

Wenn Sie beide Fragen mit Ja beantworten konnten, ist zu untersuchen, ob an der Maschine aus anderen Gründen ein Manipulationsanreiz vorliegt.

Anreize für eine Manipulation

Bei der Bestimmung von Manipulationsanreizen spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Einerseits ist es wichtig, eine mögliche Behinderung durch die Schutzeinrichtung beim Ausführen von Bearbeitungsaufgaben zu berücksichtigen. Andererseits muss auch die Notwendigkeit für einen Bediener bedacht werden, die Maschine zu überwachen oder in bestimmten Situationen in den Prozess einzugreifen.

Um die Identifizierung potenzieller Anreize für Manipulation zu erleichtern, empfehlen wir die folgende Methode:

  • Listen Sie alle an der Maschine vorhersehbaren Tätigkeiten auf
  • Stellen Sie sich für die betrachtete Schutzeinrichtung die Frage: ‘Gibt es Anreize, die Schutzeinrichtung für eine Tätigkeit zu umgehen?’

Einige der am häufigsten genannten Anreize sind hier beispielhaft aufgelistet:

  • Zeitersparnis
  • Höhere Produktivität
  • Weniger Arbeitsschritte
  • Weniger Kraftaufwand
  • Bessere Prozessbeobachtung
  • Schutzeinrichtung erschwert das Einrichten der Maschine
  • Schutzeinrichtung stört den Prozessablauf
  • Vereinfachter Betriebsartenwechsel
  • Vereinfachter Zugang für die Störungsbeseitigung / Reinigung

Anpassung des Schutzkonzepts

Wurde ein Manipulationsanreiz festgestellt, liegt das in den meisten Fällen daran, dass das Schutzkonzept der Maschine in irgendeiner Weise die Bedienung beeinträchtigt. Ist dies der Fall, ist eine Anpassung des Schutzkonzepts notwendig. Hier sollte der Hersteller hinzugezogen werden, vor allem, wenn sich die Maschine noch im Ursprungszustand befindet und nicht nachträglich durch den Betreiber modifiziert wurde. Neben dem Hersteller bietet auch der zuständige Unfallversicherungsträger Unterstützung.

Bei der Wahl der Maßnahmen ist nach Möglichkeit die folgende Reihenfolge einzuhalten:

  • Maßnahmen, die den Manipulationsanreiz der Maschine herabsetzen und damit eine Manipulation überflüssig machen. Dies kann etwa die Einführung einer neuen Betriebsart sein.

  • Maßnahmen, die zwar den Manipulationsanreiz nicht mindern, die eine Manipulation jedoch erschweren oder eine durchgeführte Manipulation erkennen.

    Das Erschweren von Manipulation ist vor allem bei verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen möglich und kann unter anderem durch verdeckte Anbringung von Positionsschaltern oder die Verwendung von Positionsschaltern mit hoher Kodierung realisiert werden.

    Das Erkennen einer Manipulation kann etwa durch Plausibilitätsüberwachung geschehen.

Beispiele für die hiergenannten Maßnahmen finden sich in den Konstruktionsbeispielen sowie in Lehrmodul 4.

Wesentliche Veränderung

Wann immer eine Maschine modifiziert wird, stellt sich die Frage, ob durch diese Modifikation eine wesentliche Veränderung vorliegt, die den Betreiber zum Hersteller der Maschine machen würde – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Für Betreiber von Maschinen kann die Frage nach der wesentlichen Veränderung eine Hemmschwelle darstellen, die dazu führt, dass unsichere Maschinen trotz besseren Wissens weiter betrieben werden. Gerade, wenn es allein um die Erhöhung des Sicherheitsniveaus einer Maschine geht, stellen Modifikationen jedoch in der Regel keine wesentliche Veränderung dar.

Besondere Sorgfaltspflicht

Wichtig bei einer Modifikation der Maschine ist eine Umsetzung, die zu einer dauerhaften Erhöhung der Sicherheit führt. Daher ist bei der Planung, Dokumentation und Umsetzung der Maßnahme besondere Sorgfalt geboten. Wechselwirkungen mit benachbarten Arbeitsbereichen und verwendeten Arbeitsmitteln sind zu beachten. Maschinenbediener müssen von den Änderungen in ausreichender Weise informiert und in den neuen Bedienabläufen geschult werden. Zur Gewährleistung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen sollten wiederholende Prüfungen und Befragungen der Bediener durchgeführt werden. Prüfen Sie nach einem festgelegten Zeitraum, ob an der Maschine weiterhin ein Manipulationsanreiz besteht. Falls ja, sollte das hier angegebene Verfahren wiederholt werden.

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